Mit der KAGB-Anpassung 2020 hat Deutschland im internationalen Vergleich jetzt endlich nachgezogen. Die neue Regelung gibt den Wertpapierfonds für Krisensituationen drei Werkzeuge an die Hand, um den Anlegeransturm abzumildern und Notverkäufe im Portfolio zu vermeiden: Rückgabefristen, Rücknahmegrenzen (Redemption Gates) und atmende Fondspreise (Swing Pricing).
Indirekt erhöht die BaFin damit den Druck auf die Branche, eine bessere Liquiditätsvorsorge für Krisenzeiten zu etablieren.
Dr. André Jäger ,
Risikomanager, Mitglied der Geschäftsleitung von Universal- Investment
Der Gesetzgeber und die Aufsicht setzen auf die Selbstverantwortung der Fondsbranche, denn die Liquiditätstools sind keine Pflicht, sondern eine Option. „Indirekt erhöht die BaFin damit den Druck auf die Branche, eine bessere Liquiditätsvorsorge für Krisenzeiten zu etablieren“, sagt Risikomanager Dr. André Jäger, der der Geschäftsleitung von Universal-Investment angehört und in der entsprechenden LMT-Arbeitsgruppe mit BaFin, BVI und DK (Deutsche Kreditwirtschaft) vertreten ist. „Wie mit einem ‚Antiblockiersystem‘ beim Autofahren rüsten sich die Gesellschaften für einen gefährlichen Extremfall, der zwar selten, aber immer wieder im Kapitalmarkt auftreten kann. Deswegen setzt sich unser Haus für eine standardmäßige Implementierung ein.“ Denn: Unabhängig von ihrem Wahlrecht müssen die Kapitalverwaltungsgesellschaften vor Eintritt des Krisenfalls grundsätzlich entscheiden, ob und welches Liquiditätstool sie in die Fondsverkaufsunterlagen aufnehmen wollen. Auch wenn einzelne Marktteilnehmer in der Gesetzesänderung einen Eingriff in die Rechte der Anleger sehen, sollte die Neuerung einen guten Standard darstellen, um Anleger vor weiteren Verlusten in Krisenzeiten zu schützen und Fondsschließungen mit dem einhergehenden Reputationsschaden zu vermeiden.
Die drei Liquiditätstools sind unterschiedlich komplex in ihrer praxistauglichen Umsetzung. Die Rückgabefristen (hier müssen Anleger bei einem Verkauf von Fondsanteilen bis zu einen Monat auf ihr Geld warten) sind als Prozedere durch die seit 2013 geltenden Mindesthalte- und Kündigungsfristen für offene Immobilienfonds bereits etabliert. Das Swing Pricing, das verkaufs- oder kaufwillige Anleger verursachergerecht an den Transaktionskosten beteiligt, wird bereits in den USA und in Luxemburg praktiziert.
Die Herausforderung stellen am ehesten die Rücknahmegrenzen dar. Denn hier kommt es auf eine reibungslose und schnelle Zusammenarbeit verschiedener Schnittstellen zwischen Fondsgesellschaften, Vertrieb, depotführender Stelle und Verwahrer an, die oftmals auch grenzüberschreitend funktionieren muss. Die in Luxemburg und Frankreich schon länger existierende Umsetzung von Redemption Gates ist für die deutsche Implementierung keine Vorlage, da sie ausschließlich manuell erfolgt.
Dass die Abstimmung in der LMT-Arbeitsgruppe nicht immer leichtfällt, konnte die Finanzbranche bereits mehrfach der Presse entnehmen; dazu hat der BVI klargestellt, dass es gerade die KVGs sind, die mit konstruktiven Vorschlägen die Umsetzung vorantreiben.
*Gemäß „Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648 / 2012“, Artikel 5.
Autor: Dr. André Jäger, Universal-Investment
Erscheinungsdatum: 01.04.2021