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ESG-Regulatorik: Blick über den Tellerrand

Autoren: Robert Bluhm

Erscheinungsdatum: 

20. Juni 2022

Markus Neubauer und Robert Bluhm V. l. n. r. Markus Neubauer und Robert Bluhm von Universal Investment Quelle: Frank Blümler, Frankfurt, Germany

SFDR, PAI, DelVO MiFID II, TaxVO – die Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit wachsen stetig. Auch dieses und nächstes Jahr kommt auf Institutionelle Investoren und Fondsinitiatoren einiges zu. Markus Neubauer, Managing Director, und Robert Bluhm, Sustainability Officer / Head of ESG-Office, Head of Product Management Alternative Investments & Structuring, beide Universal Investment, sprechen über anstehende Neuerungen und wie sich die Universal Investment Gruppe darauf für ihre Kunden vorbereitet hat.

universal spotlight: Im Bereich ESG passiert derzeit extrem viel. Was sind die wichtigsten Neuigkeiten auf der Regierungsseite?

Robert Bluhm: In der Tat passiert in diesem Bereich aktuell sehr viel. Ein wichtiges Thema ist die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation / SFDR) beziehungsweise die Verschiebung der Level-2-Maßnahmen um weitere sechs Monate, da die detaillierten Umsetzungsvorgaben noch fehlen. Statt ab Sommer 2022 sollen die neuen Berichtspflichten in Verkaufsprospekten oder periodischen Berichten nun erst ab dem 1. Januar 2023 gelten. In jedem Fall wird es einiges an Anpassungsbedarf bei den nach SFDR kategorisierten Artikel-8- und -9-Produkten geben.

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Principal Adverse ImpactStatements (PAI). Finanzmarktteilnehmer müssen erst Anfang 2023 auf Produkt- und dann Mitte 2023 auf Gesellschaftsebene entsprechende Berichte vorlegen. Es geht darum, dass sie eventuelle negative Auswirkungen von Investitionen auf verschiedene Nachhaltigkeitsfaktoren darlegen müssen. Dabei gilt es zu bedenken, dass die Forcierung von ausgewählten ESG-Aspekten negative Auswirkungen in einem anderen Bereich eines Unternehmens haben kann. Ich denke zum Beispiel an Apple und andere Technologieunternehmen. Aufgrund ihrer zukunftsorientierten Technologie würde man sie als „grün“ bezeichnen. Sie weisen aber oft Defizite bei den Arbeits- und Fertigungsbedingungen auf.

Ein drittes wichtiges Thema, konkret für Fondsinitiatoren, ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung nach DelVO MiFID II, die zusammen mit dem Zielmarktkonzept ab August 2022 greifen soll. Es dürfen entsprechend nur Fonds als nachhaltig vertrieben werden, die spezielle Nachhaltigkeitsmerkmale aufweisen, die sich zur Abdeckung der individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger eignen. Zu berücksichtigen ist, dass ein nach SFDR als nachhaltig klassifizierter Fonds nicht unbedingt nach dem deutschen Zielmarktkonzept nachhaltig ist – und nicht ohne Weiteres an Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenz vertrieben werden darf.

Die Offenlegungsverordnung und die Einstufung von Fonds nach Artikel 6, 8 und 9 wurden schon 2021 vielfach diskutiert. Welche Erfahrungen haben Sie mit der Verordnung gemacht?

Markus Neubauer: Publikumsfonds sind bei der Einstufung als Artikel-8- oder -9-Fonds viel weiter als Spezialfonds. Von den Publikumsfonds sind mittlerweile knapp 30 Prozent Artikel-8-Fonds und weitere zwei Prozent Artikel-9-Fonds. Viele nutzen die Kennzeichnung auch als Vertriebsthema. Bei Spezialfonds sieht die Sache anders aus, da sind es erheblich weniger, rund 15 Prozent Artikel-8- und ein Prozent Artikel-9-Fonds. Allerdings sind sich viele Institutionelle Investoren bewusst, dass sie aktiv werden müssen, und tasten sich an das Thema heran. Einen Schritt weiter sind allenfalls Versorgungswerke bzw. Pensionskassen, die ihren Kunden verpflichtet sind. Auch große DAX-Unternehmen, die in der Öffentlichkeit stehen und eine dezidierte Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt haben, setzen die Regularien auch in der Kapitalanlage um.

Wir sehen, dass bezüglich der konkreten Berichtspflichten für Artikel-8- und -9-Fonds noch viel Unsicherheit herrscht. Denn eine Hochstufung von Fonds hat auch Folgepflichten. Institutionelle Investoren müssen im weiteren Verlauf kontinuierlich belegen, dass die Einstufung ihrer Fonds und damit die Ausrichtung eingehalten werden. Einige Investoren möchten sich daher erst einmal einen Überblick verschaffen und warten noch ab.

Viele Institutionelle Investoren investieren darüber hinaus in Alternative Investments. Dort fehlen oft Daten. Denn häufig sitzen etwa Private-Equity-Manager außerhalb der EU und sind mit der EU-Regulatorik nicht vertraut. Zudem führen die Zielunternehmen meist weder dezidierte Nachhaltigkeitsanalysen durch, noch werden Nachhaltigkeits- oder sonstige Unternehmensberichte in diesem Bereich veröffentlicht. Dies erschwert die Erhebung und Bewertung nach klassischen ESG-Kriterien. Die Regulatoren sind bei der Einstufung als Artikel-8- oder -9-Fonds jedoch sehr streng. Um es zusammenzufassen: Wir befinden uns aktuell in einer Übergangsphase. Die Karawane zieht Richtung Nachhaltigkeit weiter. Immer mehr Publikumsfonds werden gemäß Artikel 8 oder 9 eingestuft.


Markus Neubauer Markus Neubauer, Managing Director, Universal Investment                      Foto: Frank Blümler Quelle: Frank Blümler, Frankfurt, Germany

Erzählen Sie gern mehr über Alternative Investments. Was bedeutet ESG für diese Asset-Klasse konkret, Herr Bluhm?

Robert Bluhm: ESG-Kriterien anzusetzen ist im Alternatives-Bereich ungleich schwieriger, gleichwohl aber noch wichtiger, da es sich um langfristige Investments handelt. Problematisch ist, dass kaum Daten vorhanden sind und Standards sowie Transparenz fehlen. Die Herausforderung wächst noch dadurch, dass der Anteil an Alternatives in den Portfolios Institutioneller Investoren in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat und auch weiter zunehmen dürfte. Wenn in diesem Bereich die Transparenz fehlt, „zerschießt“ das die Gesamtbewertung.

ESG-Datenprovider können sogenannte Datenpunkte, z. B. auf Emittentenebene, liefern, die das Filtern nach ESG-Kriterien ermöglichen. Die Berücksichtigung solcher Datenpunkte wird immer wichtiger. Können Sie bitte erläutern, welche Vorteile dies hat?

Robert Bluhm: Das Format Ausschlussliste verliert in der Tat an Bedeutung. Ein Grund ist die fehlende Flexibilität. Ausschlusslisten werden zumeist quartalsweise erstellt. Änderungen von heute auf morgen sind nicht umsetzbar. Außerdem müssen Listen lizenziert werden, das verursacht für Investoren Kosten. Oft werden auch Standardausschlusslisten verwendet, die zu einem bestimmten Fonds gar nicht passen.

Datenpunkte liefern demgegenüber viele Vorteile: Auf Wunsch verständigen wir uns mit Kunden auf die wichtigsten Datenpunkte. Diese Daten werden dann auf täglicher Basis aktualisiert. Ändert sich ein Datenpunkt, etwa durch einen Vorfall bei einem Unternehmen, findet das sofort Berücksichtigung. Mit Datenpunkten anstelle der klassischen Ausschlusslisten zu arbeiten, ist somit sicherer. Und es ist effizienter und ressourcensparender sowie im Endeffekt für Investoren auch günstiger, da die Lizenzierungskosten wegfallen.

Bei ESG geht es nicht nur um E, sondern auch um S und G. Was heißt das für Kunden von Universal Investment?

Robert Bluhm: Tatsächlich blicken die meisten Institutionellen Investoren und Fondsinitiatoren auf das E, die Umweltkriterien. Wir sehen aber zunehmendes Interesse an Fonds mit sozialem Schwerpunkt, etwa Investments in Pflegeimmobilien. Die Regulatoren in Deutschland und Luxemburg behandeln solche Fonds allerdings noch sehr restriktiv. Ein Problem ist die Messbarkeit der sozialen Wirkung. Hier fehlen einheitliche Standards in viel höherem Maß als im E-Bereich. Was G, also Governance, angeht, gilt: G ist nicht verhandelbar. Es wird vorausgesetzt, dass es bei G, also der Unternehmensführung, keine Abstriche gibt. E und S sind meist ein Ergebnis von G.

Welche weiteren Neuerungen stehen an?

Robert Bluhm: Neben den erwähnten Level-2-Maßnahmen der Offenlegungsverordnung, den darin definierten PAI und den MiFID-Anforderungen gehen die Bemühungen um das Taxonomieregelwerk weiter. In der Taxonomie, „unserem Wörterbuch“, wird festgelegt, was eine grüne Aktivität ist. Hier stehen wir noch ganz am Anfang. Bisher wurde eine Taxonomie erst für zwei der insgesamt sechs Umweltziele entwickelt, nämlich für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Ab Januar 2023 sollen vier weitere Umweltziele folgen, und zwar Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schutz von Wasser und Meeren sowie Biodiversität. Und schließlich wird es auch um eine Taxonomie für soziale Aktivitäten gehen.


Robert Bluhm Robert Bluhm, Sustainability Officer / Head of ESG-Office, Head of Product Management Alternative Investments & Structuring, Universal Investment      Foto: Frank Blümler Quelle: Frank Blümler, Frankfurt, Germany

Wie stellt sich Universal Investment im ESG-Bereich strategisch auf?

Markus Neubauer: ESG nimmt in unserer strategischen Positionierung einen bedeutenden Stellenwert ein. Das gilt für alle Asset-Klassen. Wenn sich unsere Kunden zum Beispiel ein konsolidiertes Reporting über Fonds und Direktanlagen wünschen, liefern wir das gern. Unser Anspruch ist es, unsere Kunden ganzheitlich zu bedienen, alles aus einer Hand.

Wir bauen unser Engagement und unsere Kompetenzen stetig aus. Ein großes Ziel ist es dabei, Transparenz für unsere Partner zu schaffen. Auch die Vernetzung ist unser Thema. Wir wollen Akteure zusammenbringen und ihnen die Möglichkeit geben, sich über Best-Practice-Beispiele auszutauschen. Für die Verringerung unseres eigenen CO2-Fußabdrucks engagieren wir uns ebenfalls, und zwar gruppenweit. Nicht zuletzt arbeitet unser ESG-Office mit Verbänden und Forschungseinrichtungen zusammen, um neue Lösungen zu finden und Standards mitzugestalten.

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