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Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Gemäß Artikel 3 der Offenlegungsverordnung wird der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen der UI BVK Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH offengelegt.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition eines Fonds haben können.
Die aktuelle Fassung Oktober 2024 wurde in Bezug auf das Thema nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen aktualisiert.
Archiv Nachhaltigkeitsrisiken
Die Mitwirkungspolitik in ihrer jüngsten Fassung
Archiv Mitwirkungspolitik
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Die UI BVK Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH berücksichtigt nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Gesellschaftsebene seit dem 1. Januar 2023 nicht und legt in der nachfolgenden Erklärung die Gründe hierfür offen.
Maßgeblich ist die jeweils aktuell veröffentlichte Fassung der Erklärung.
Archiv früherer Offenlegungen
Frühere Offenlegungen werden nachfolgend ausschließlich zu Dokumentations- und Transparenzzwecken bereitgestellt. Diese historischen Fassungen können sich hinsichtlich des Offenlegungsansatzes (Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung nach Art. 4 SFDR), des Bezugszeitraums, der Abgrenzung der erfassten Fonds sowie methodischer Annahmen von der aktuell veröffentlichten Erklärung unterscheiden.