Verhaltenskodex
Hinweisgebersystem
Interessenkonflikte
Ombudsstelle
Beschwerdeverfahren
Ausführungsgrundsätze
Vergütungssystem
Zuwendungen
Mitwirkungspolitik
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Zur Erreichung der von der Europäischen Union (EU) in der Agenda 2030 festgesetzten Energie- und Klimaziele wurde der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums erstellt. Das Finanzwesen ist ein wesentlicher Sektor zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, ebenso wie für nachhaltige Entwicklung.
Investitionsentscheidungen haben Einfluss auf Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung. Um unserer Verantwortung als Fonds-Service-Plattform gerecht zu werden, berücksichtigt Universal-Investment einerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Vorfeld der Investition und andererseits die durch die Investition hervorgerufen negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Gemäß Artikel 3 der Offenlegungsverordnung wird der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen der Universal-Investment offengelegt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition eines Fonds haben können.
Informationen zu Nachhaltigkeitsauswirkungen
Principle Adverse Impacts (kurz: PAI), auf Deutsch nachteilige oder negative Nachhaltigkeitsauswirkungen, umfassen mögliche schädliche Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Als Nachhaltigkeitsfaktoren gelten hierbei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Gemäß Artikel 4 Unterpunkt 1 (a) der Offenlegungsverordnung erklärt Universal-Investment die Berücksichtigung und den Umgang mit negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen und legt Aktivitäten sowie Sorgfaltsstrategien darüber offen.
Vergütungssystem
Gemäß Artikel 5 der Offenlegungsverordnung gibt Universal-Investment im Rahmen der Veröffentlichung der Vergütungspolitik an, inwieweit diese im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken steht.
Alle Informationen und Dokumente zu den Fondsbestimmungen finden Sie in unserem Fondsfinder.
Mifid-II-Ausführungs-grundsätze
Einleitung zu den Top-5-Jahresreports sowie zur Auswertung der Ausführungsqualität
(Stand: März 2022)
Gemäß § 82 Absatz 9 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) finden Sie auf diesen Seiten für jede Gattung von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze (Broker und Handelsplätze), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen wir Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt haben
Ebenso stellen wir Ihnen hier Informationen über die erreichte Ausführungsqualität nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 166) zur Verfügung.